AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen | Skipper Cyrill

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Mit Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung zu einem Kurs oder Törn kommt zwischen Ihnen und der Heimgartner Consulting einen Vertrag zustande. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen haben und als festen Bestandteil des Vertrages anerkennen.

2. Vertragsinhalt

Das gebuchte Reisedatum, die Reisedauer und das Törngebiet sind Vertragsinhalt. Der Törn kann durch den Skipper bei gefährlichen Wind- und Wetterverhältnissen oder technischen Problemen unterbrochen werden. Ersatzansprüche aus diesen oder Gründen von höherer Gewalt können nicht geltend gemacht werden. Hin- und Rückreisen werden durch ein externes Reisebüro vorgenommen, welches den Kunden direkt Rechnung stellt. Es gelten die AGB’s des Reisebüros.

3. Preise

Die Preise gelten für Törns pro Woche und Person. Es wird in Doppelkojen geschlafen. Bei Kursen gelten die Preise für den ganzen Kurs oder werden, nach Absprache mit dem Kunden, separat nach Aufwand verrechnet. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen (Wechselkurs, usw.) bei Vertragsabschluss.

4. Zahlung

Bei der Anmeldung werden 50% des zu begleichenden Betrages fällig. Die restlichen 50% 6 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 6 Wochen vor Beginn, ist bei der Anmeldung der ganze Betrag fällig. Für Hin- und Rückreisen gelten die Zahlungskonditionen des Reisebüros.

5. Annullation, Umbuchungen, Versicherungen

  • 5.1. | Bei Annullationen/Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 80.00 pro Person fällig, maximal jedoch sFr. 300.00 pro Auftrag. Bei Leistungen, welche vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger.
  • 5.2. | Die Annullationsgebühren bei Rücktritt betragen: bis 2 Monate vor Kurs- oder Törnbeginn 50% bis 1 Monat vor Kurs- oder Törnbeginn 75% ab 1 Monat vor Kurs- oder Törnbeginn 100% Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Falle wird die Bearbeitungs- gebühr fällig. Die Ersatzperson muss den Kurs bzw. Törn zu den gleichen Konditionen antreten. Allfällige Hin- und Rückflüge müssen bei Annullation mit dem Reisebüro selbst geklärt werden. Wird der Kurs oder Törn vorzeitig abgebrochen, kann keine Rückerstattung gewährt werden.
  • 5.3. | Eine Annullationskosten- bzw Rückreiseversicherung wird in jedem Fall dringend empfohlen.
  • 5.4. | Für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz ist jeder selbst verantwortlich.
  • 5.5. | Eine Annullation seitens Heimgartner Consulting hat spätestens 1 Monat vor Abreise zu erfolgen. Ein Grund für die Annullation kann die Nichterreichung der Teilnehmerzahl sein. Der Törnpreis wird in diesem Falle vollumfänglich zurückbezahlt. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streiks sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird.
  • 5.6. | Bei Gruppen- und Familientörns gilt das Akzeptieren der Offerte als Auftrag. Bei einer Annullation der Reise fallen alle entstandenen Kosten zur Bezahlung an.  Dies können Yacht- und Reisekosten, entstandene Bearbeitungsgebühren, usw. sein. Es gibt keine zeitliche Staffelung bei Rücktritt.

6. „No-Show“

Wenn Sie zum Abflug oder zur Abreise/Auslaufen nicht oder zu spät erscheinen (No-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

7. Beanstandungen

Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen bis spätestens 8 Tage ab dem letzten Törntag schriftlich bei Heimgartner Consulting eingegangen sein. Beanstandungen müssen bereits während der Reise schriftlich festgehalten und vom Skipper bestätigt werden. Ohne diese kann nicht auf die Beanstandung eingegangen werden.

8. Haftung

Jede Haftung des Skippers gegenüber Crew-Mitgliedern aus Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen. Schadenansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn diese auf ein Versäumnis seitens der Teilnehmer (mangelnde Seemannschaft, unsachgemässes Handling, fahrlässige Navigation, verlorene oder beschädigte Gegenstände usw.), Dritter (z.B. Gepäcksverlust usw.) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Teilnehmenden sind verpflichtet Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen, persönlichen Medikamente sind selbst mitzubringen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, die Haftung der Heimgartner Consulting bzw. des Skippers ist ausgeschlossen. Für die Yachten besteht eine Vollkaskoversicherung.

9. Reisedokumente

Jeder Teilnehmende ist für die notwendigen Reisepapiere selbst zuständig. Die Überprüfung der Gültigkeit des Reisepasses, ID, Schutzimpfungen usw. ist Sache der Teilnehmenden.

10. Reisegepäck

Wasserabstossende Kleidung und Bootsschuhe mit hellen Sohlen sind auf allen Törns notwendig. Das Gepäckstück soll aus weichem Material bestehen, welches zum Verstauen gut faltbar ist. Sperrige Reisetaschen sind nicht geeignet.

11. Schiffsordnung für Törns

Der Skipper hat an Bord die Befehlsgewalt und trägt die Verantwortung, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Er ist bemächtigt Teilnehmende bei wichtigen Gründen von der Beförderung an Bord auszuschliessen. Eine gute gesundheitliche Verfassung ist für jeden Törn Voraussetzung. Die Teilnahme unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder Psychopharmaka und dergleichen ist nicht erlaubt. Die Schiffsordnung wird vor dem Törn an einem Törntreffen besprochen. Die aktive Teilnahme an der Schiffsführung ist Voraussetzung.

12. Meilenbestätigung

Bei aktiver Teilnahme an Manövern und Navigation kann der Skipper am Ende des Törns die entsprechenden Dokumente (Logbuch, Leistungsnachweis des CCS usw.) zur Erlangung des schweizerischen Hochseeausweises unterzeichnen. Von den Teilnehmenden, welche den Praxisnachweis unterzeichnet haben möchten, ist ein Logbuch zu führen.

13. Programmänderungen

Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungen, Zeiten usw.). In solchen Fällen wird eine Ersatzleistung gesucht. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden z.B. Lohnausfall).

14. Fotos/Videos

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, sowohl bei Kursen wie auf Törns, ohne weitere Rücksprache der Heimgartner Consulting bzw. des Skippers, zu Marketingzwecken auf der Homepage skippercyrill.ch und chcon.ch, in Newslettern, Broschüren und den Social Medias verwendet werden dürfen.

15. Gerichtsstand

Für die Beziehungen gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bremgarten.

Fischbach-Göslikon, im Frühling 2020